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Re: Lottokarten (Freewin-Karten)
geschrieben von arne am 31.08.2006 um 17:53:48
Hallo,
Der Erhalt der Lottokarte darf nicht von einem Kauf oder einer Dienstleistung anhängig gemacht werden (versteckter Gewinneinsatz).
Wie ich weiß, macht sich FreeWinCard momentan strafbar, da diese die Firmen nicht rechtlich aufklären.
Grüße
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