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Re: Verlosung von Sachgegenständen innerhalb eines Club
geschrieben von bern am 21.03.2005 um 23:37:16
»-Benötige ich für die Verlosung von Sachgegenständen innerhalb meines Club, Lose müssen gekauft werden(nur Mitglieder), Lose werden durch einen Notar gezogen, eine Genemigung?«
Höchstwahrscheinlich ja!
»- wie deffiniert sich "nicht öffentlich"?«
Die Stadt Hambug definiert z.B. eine Lotterie/Ausspielung/Glückspiel mit mehr als 8 Teilnehmern als öffentlich.
»- darf ich Werbung für meinen Club machen?«
Für den Club ja, für eine genehmigte Lotterie auch, wenn der Club aber nicht genehmigtes Glückspiele veranstaltet, würde ich dafür keine Werbung machen.
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