|
|
Re: Kunde bekommt beim Kauf einer Werbefläche eine Gewinnspielnummer
geschrieben von P. Rosendahl am 22.07.2009 um 19:03:22
Antwort:
kenne mich mit diesem Problem bestens aus. Es gibt mehrere Urteile zu dem Thema. Eines davon lautet:
Ein Gewinnspiel für das kein Geld-Einsatz vom Veranstalter verlangt wird, ist genehmigungsfrei.
Bei Ihrer Idee handelt es sich weder um eine Lotterie mit Geldeinsatz noch um ein Glücksspiel, sondern lediglich um ein Gewinnspiel, so wie es zu Weihnachten bei MC Donalds - beim kauf eines Menus gibt es eine kostenlose Teilnahme am Spiel- und anderen Fa. betrieben wird.
»Hallo @ all,«
»wie verhält es sich, wenn ich meinen Kunden beim Kauf von Pixeln auf meiner Homepage (bei einer Mindesgröße)eine Gewinnspielnummer gebe und dadurch hat er die Möglichkeit, ein Haus in Thailand zu gewinnen (wir besitzen dort ein Haus, daß wir verkaufen möchten und somit klapt es ja auch auf diese Art?. Ist das in Deutschland möglich?«
»2. Frage: laut Thai Gesetz, darf ein Ausländer kein Haus besitzen, somit würde der Ausländer von uns ein 30jähriges Mietrecht erhalten und wenn es ein Thai ist, bekommt er/sie das Haus überschrieben. Wie muß ich es deklarieren?«
»3. Frage: darf ich dafür Werbung in den Medien machen?«
»Danke Gruß«
|
Auf diesen Beitrag antworten
|
|