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Kein grundsätzliches Anrecht auf Teilnahme an einem Gewinnspiel?
geschrieben von Werner am 12.07.2007 um 14:22:59
Ist es richtig, dass Veranstalter von Gewinnspielen diverse Gruppen an der Teilnahme ausschließen können?
Also z.B., dass nur Frauen oder Männer ab 60 Jahren teilnehmen dürfen?
Es soll da einen Präzedenzurteil des LG München geben (Aktenzeichen: 33 S 19524/03). Daraus würde so etwas hervorgehen. Bin da aber eher skeptisch.
So können die Veranstalter durchaus Leute ausschließen, wenn sie dort schon häufiger in der VErgangenheit gewonnen haben.
Ich finde das ziemlich ungerecht!
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Kein grundsätzliches Anrecht auf Teilnahme an einem Gewinnspiel? - Werner - 12.07.2007 14:22:59
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